Es ist an dieser Stelle nicht möglich, Preise für ein Gutachten zu definieren.
Warum?
Als Sachverständiger/Gutachter ist man gesetzlich verpflichtet den Aufwand für die Erstellung eines Gutachtens durch objektive Kriterien zu definieren.
Diese objektiven Kriterien sind unter anderem:
- Vereinbartes Honorar
- Aufwand an Stunden
- Fahrt-/ und Reisekosten
- Administrative Tätigkeiten (Schreibarbeiten, etc.)
- Erstellung von Kopien und Datensätzen (Digital, etc.)
- Vor Ort Termine (Ortstermine)
- Hilfskräfte
- Hinzuziehung eines weiteren Gutachters
- usw.
Somit wird und muss für jedes in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten eine individuelle Offerte erstellt werden.
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